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Genau vor sechs Wochen hat die Bundesanstalt fĂĽr
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Reithinger Bank die Lizenz
entzogen und die Geschäftstätigkeit untersagt. Mit der Fortdauer des
Zahlungsmoratoriums ist heute der sog. Entschädigungsfall eingetreten.
Die bevorstehende Insolvenz hat fĂĽr Reithinger-Kunden weitreichende
Folgen.
Anlegeranwälte gehen davon aus, dass …
• die Kunden eine Entschädigung von etwa 90 Prozent ihrer Einlagen
erhalten werden. Dabei ist die Entschädigungssumme jedoch auf höchstens
20.000 Euro begrenzt;
• die Insolvenz der Bank bevorsteht;
• Inhaber von Schuldverschreibungen leer ausgehen;
• Kunden aufgefordert werden, ihre noch laufenden Darlehensverpflichtungen zurückzahlen.
Da die Reithinger Bank seit vier Jahren nur noch an der Grundsicherung
seitens der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
teilnimmt, sind Kundeneinlagen lediglich bis zu einer Höhe von 90
Prozent und bis maximal 20.000 Euro gesichert. „Anleger haben aber eine
zusätzliche Chance, an ihr Geld zu kommen“, weiß Torsten Geißler von
PWB Rechtsanwälte Jena. „Mit dem darüber hinausgehenden Betrag nehmen
Reithinger-Kunden als Gläubiger am Insolvenzverfahren teil.“
Nicht durch die EdB abgesichert sind jedoch
Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechte. Eng mit der Bank
verflochtene Beteiligungsgesellschaften, die in
Inhaberschuldverschreibungen investiert haben, könnten erheblichen
Schaden nehmen. Dies betrifft besonders kreditfinanzierte
Fondsbeteiligungen der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG
(DBVI), welche erhebliche Mittel in Inhaberschuldverschreibungen
steckten. „Kunden, die eine solche Fondsbeteiligung erworben haben,
sollten prĂĽfen lassen, in wie weit und gegen wen
Schadensersatzansprüche Aussicht auf Erfolg haben“, so Geißler. „Denn
diese Darlehensverträge wurden oft durch den Treuhänder (Procurator)
unterzeichnet und sind damit wegen VerstoĂźes gegen das
Rechtsberatungsgesetz nichtig.“
FĂĽr Darlehensnehmer der Bank kann mit der Reithinger-Pleite nun der
Fall eintreten, dass der Insolvenzverwalter die Darlehen zurĂĽckfordert.
Aufgrund des Moratoriums ist nicht einmal eine Verlängerung
auslaufender Darlehensverträge möglich. Anlegeranwälte raten
Betroffenen, von einem fachkundigen Rechtsanwalt prĂĽfen zu lassen, ob
dem Zahlungsbegehren des Insolvenzverwalters SchadenersatzansprĂĽche
entgegenstehen, um den RĂĽckzahlungsanspruch abzuwenden.
Quell: openPR.de |